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Java & Oracle Consulting — Allgemeine IT-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
  2. Die Einzelfirma Axel Seinsche Java & Oracle Consulting — Allgemeine IT-Dienstleistungen ist Hersteller und Lieferant von Software und Consulting-Dienstleistungen gemäss den folgenden Geschäftsbedingungen.

  3. Gewährleistung
  4. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurück geben.

  5. Lieferung und Zahlung
  6. Die Einzelfirma bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen gemachte Terminzusagen einzuhalten. Axel Seinsche verpflichtet sich, über etwaige Verzögerungen umgehend per E-Mail oder telefonisch zu berichten.

  7. Updates
  8. Die von Axel Seinsche entwickelte Software berechtigt den rechtmässigen Käufer zu unbeschränkt vielen Updates bis zum jeweils nächsten Major-Release.

  9. Eigentumsvorbehalt
  10. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware mein Eigentum.

  11. Rechnungsstellung
  12. Der Kunde erhält eine detaillierte Abrechnung über sämtliche bestellte Produkte, Transport- und Montagekosten die zu Lasten seines Kontos gehen.

  13. Beanstandungen der Rechnung
  14. Reklamationen, die die Rechnung betreffen, sind spätestens innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum der Buchhaltung via E-Mail buchhaltung(ät)seinsche.ch oder schriftlich per Post mitzuteilen. Ansonsten gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert.

  15. Zahlungspflicht
  16. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung seiner ausstehenden Rechnungen gemäss Arbeitsfortschritt und Offerte.
    Sollte sich im Projektverlauf zeigen, dass die erforderlichen Aufwendungen aufgrund unklarer Zielbeschreibung oder falschen Annahmen erheblich von der Offerte abweichen, wird frühzeitig eine einvernehmliche Lösung mit dem Kunden gesucht. Diese Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt sinngemäss auch, wenn die Aufwendungen niedriger sind als angenommen.

    Es besteht unabhängig von obigen Regelungen die Möglichkeit einen Auftrag zu einem zuvor abgemachten Fixpreis abzuwickeln. Dabei liegt der Zeitaufwand und sämtlichen weiteren Auslagen in der Verantwortung von Axel Seinsche.

    Die Rechnung ist bei Erhalt, spätestens jedoch innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Dabei ist der gesamte Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert dieser Frist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat eine Mahngebühr zu entrichten.
    Der Rechnungsbetrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein zu begleichen.

  17. Speicherung von Daten
  18. Daten die der Kunde Axel Seinsche zur Verfügung stellt, werden auf Datenträgern gespeichert. Die Einzelfirma verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass der Zugang zu den Daten Dritten verwehrt bleibt. Die Daten werden von mir streng vertraulich behandelt. Eine Analyse der Daten wird nur zum Zwecke der Pflichterfüllung vorgenommen und betrifft im Wesentlichen die Struktur und nicht den Inhalt der Daten.

    Für ein Backup der Daten ist der Kunde verantwortlich! Dies gilt insbesondere für Migrationsdaten, die in einem Fehlerfall schnell wieder hergestellt sein müssen. Axel Seinsche bemüht sich gerade für diese Fälle die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Es kann jedoch kein Anspruch auf ein komplettes Backup der Daten hieraus abgeleitet werden. Die Datenhoheit bleibt in jedem Falle beim Kunden.

  19. Erweiterung der Software
  20. Die von Axel Seinsche gelieferte Software ist weitgehend nicht gegen Modifikationen geschützt. Sofern der Source-Code der Software Bestandteil der Auslieferung ist, wird die Gewährleistung nur für ungeänderten Code übernommen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall gemachte Änderungen an der Software bekannt zu geben. In diesem Fall ist die Fehlerbehebung kostenpflichtig und wird gemäss Offerte verrechnet.

  21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  22. Der Gerichtsstand für Klagen in Zürich. Die Aufträge unterstehen schweizerischem Recht.
Mandach, den 15. März 2010
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